Der Verein

Zur Entstehung von Tabea e.V.

In der letzten Legislaturperiode verabschiedete die deutsche Bundesregierung das sogenannte Bundesteilhabegesetz (BTHG). Dieses Gesetz trat am 25. Juli 2017 in Kraft.

In Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention soll damit erreicht werden, Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist in § 32 BTHG verankert:

„(1) Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung als niedrigschwelliges Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht. Dieses Angebot besteht neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger.

(2) Das ergänzende Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach diesem Buch. Die Rehabilitationsträger informieren im Rahmen der vorhandenen Beratungsstrukturen und ihrer Beratungspflicht über dieses ergänzende Angebot.

(3) Bei der Förderung von Beratungsangeboten ist die von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung von Betroffenen für Betroffene besonders zu berücksichtigen.

(4) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt eine Förderrichtlinie, nach deren Maßgabe die Dienste gefördert werden können, welche ein unabhängiges ergänzendes Beratungsangebot anbieten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entscheidet im Benehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde über diese Förderung.

(5) Die Förderung erfolgt aus Bundesmitteln und ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 30. Juni 2021 über die Einführung und Inanspruchnahme der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung.“

(§ 32 SGB IX, https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/32.html)

Um dieses Gesetz in die Tat umzusetzen, mussten natürlich Beratungsstellen geschaffen werden.
Damit die EUTB Stade tatsächlich sozialwirtschaftlich unabhängig ist, wurde ein neuer Verein gegründet: Tabea e.V.

Am 01.03.2018 war es dann endlich so weit – Tabea e.V. nimmt die Arbeit auf.

Der Vereinsvorstand

  • Andreas Hohnhorst, Vorstandsvorsitzender
  • Thomas Ahlrichs, stellvertretender Vorstandsvorsitzender
  • Naby Oberbeck, gewähltes Vorstandsmitglied
  • Sarah Lechelt, gewähltes Vorstandsmitglied

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Die Vereinssatzung

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